Streusalz steht in vielen Baumärkten frei im Regal – gleichzeitig ist sein Einsatz in zahlreichen Städten und Gemeinden für Privathaushalte per Satzung verboten. Das ist kein Widerspruch, sondern liegt am deutschen Rechtssystem: Verkauf und Nutzung sind zwei getrennte Regelungsebenen.
Verkaufsverbote gibt es nicht – Nutzungsverbote schon
Es existiert keine bundeseinheitliche Regelung, die den Verkauf von Streusalz einschränkt. Ob und wo der Einsatz erlaubt ist, entscheiden dagegen die einzelnen Kommunen per Satzung – meist in Form einer Straßenreinigungssatzung, die abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand vorschreibt und Streusalz nur in Ausnahmefällen (Blitzeis, Treppen, extreme Steigungen) zulässt. Wer im Baumarkt Streusalz kauft, verstößt also nicht gegen ein Gesetz – erst der unzulässige Einsatz vor der eigenen Haustür kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die genauen Bußgeld-Größenordnungen zeigt unser Artikel „Ist Streusalz verboten?", die Zeiten und Zuständigkeiten der Räum- und Streupflicht der Artikel „Rechtslage beim Streuen".
Warum sich Formiat als Alternative anbietet
Wer auf Streusalz verzichten möchte, kann auf chloridfreie Auftaumittel auf Formiat-Basis ausweichen. Natrium- und Kaliumformiat sind die Natrium- bzw. Kaliumsalze der Ameisensäure und enthalten kein Natriumchlorid – also gerade nicht den Stoff, dessen Folgen viele Kommunen dazu bewegen, Streusalz einzuschränken. Mehr zur Chemie dahinter erklärt unser Artikel „Was ist Formiat?".
In der Praxis kommt dafür VIAFORM Granular als Streugranulat oder VIAFORM Liquid als flüssige Sole-Alternative infrage. Beide Produkte tragen das Nordic Swan Ecolabel (Lizenz 5063 0001): Sie sind leicht biologisch abbaubar nach den Anforderungen für Nordic-Swan-Enteisungsmittel und auf Korrosionsverhalten und Enteisungsleistung geprüft. Für Flächen, auf denen Streusalz nicht eingesetzt werden darf, kann VIAFORM eine Alternative sein – bitte die örtliche Winterdienstsatzung beachten.



