Ist Streusalz verboten?

Ist die Verwendung von Streusalz verboten?

Salz gehört auf die Pommes, auf die Straße gehört es allerdings nicht. Auftausalz oder umgangssprachlich Streusalz besteht zum größten Teil aus Natriumchlorid, also aus Kochsalz. Die NaCl-Kristalle schaden der Umwelt bei einem Überschuss sichtlich. 

Nicht nur Autos und Bauwerke wie Brücken leiden unter dem erhöhten Einsatz von Streusalz, sondern auch Pflanzen, Böden, Gewässer und Tiere werden durch das aggressive Streugut geschädigt. Die Eigenschaften von Auftausalz erlauben einen in kürzester Zeit schnee- und eisfreien Gehweg, auf dem sich nach dem Einsatz des Streumittels nicht so schnell erneut Glätte bilden kann. Anders als die schnelle sichtbare Wirkung zeigt sich die negative Seite des Salzes erst nach Monaten oder gar Jahren. Bäume vertrocknen, obwohl genügend Niederschlag fällt und Straßen platzen auf, obwohl sie erst kürzlich erneuert wurden. Vermehrte Algenbildung durch vom Salz hervorgerufener Sauerstoffungleichgewicht und Fischsterben kann ebenfalls auf ein Übermaß an Salzkonzentration zurückgeführt werden. Nicht zuletzt sollen jedoch die enormen Kosten, die dem gemeinen Bürger durch z.B. Karosserieschäden entstehen, genannt werden. Obwohl gerade diese Kosten als Kollateralschäden in Kauf genommen werden, wenn die jährliche Entscheidung zur Streumittelbeschaffung durch Kostengründe wieder zugunsten Auftausalz gefällt wird.

Eine Zukunft ohne salzhaltiges Streugut

Doch ein Lichtblick ist seit einigen Jahren am Himmel zu sehen. Denn aufgrund der gesamtheitlichen Schäden und Nachteile von Streusalz ist dessen Verwendung vielerorts zumindest schon für den Privatgebrauch verboten. Allerdings gibt es noch keine einheitliche Regelung auf Bundes- beziehungsweise Länderebene, die den Einsatz von Streusalz verbietet. Durchaus gibt es Ausnahmen, die den Gebrauch auch für private Nutzer erlauben, dazu gehört zum Beispiel Eisregen, Blitzeis oder ein kostenpflichtiger Antrag bei der Stadt. 

Nur öffentliche Straßen sind von dem Verbot ausgenommen, da die staatlichen Straßenreinigungen dafür die Verantwortung tragen, aber der Bauhof dazu angehalten ist, das schädliche Tausalz nicht auf Nebenstraßen und nur in kleinen Mengen anzuwenden.

Allgemein ist Tausalz, abgesehen von einzelnen Ausnahmen, für den privaten Gebrauch also verboten. Um ihrer Streupflicht bei Glätte trotzdem nachzukommen, benutzen Sie lieber Streusalzalternativen ohne Salz wie Formiate, Granulat oder Sand.

Vergleichen Sie selbst das für Ihren individuellen Bedarf passende Streugut mit unserem Streumittelvergleich.

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Ob Sie sich in der Planung zum differenzierten Winterdienst befinden und eine Alternative zu Streusalz suchen oder direkt unser Formiat bestellen wollen - wir beraten Sie gerne individuell. Unser Streumittelvergleich hilft Ihnen zusätzlich bevor Sie einfach irgendein Auftausalz kaufen, denn jede Stadt und Kommune hat andere Regelungen zum Streumitteleinsatz.
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