Streusalz steht in vielen Baumärkten frei im Regal – gleichzeitig ist sein Einsatz in zahlreichen Städten und Gemeinden für Privathaushalte per Satzung verboten. Das ist kein Widerspruch, sondern liegt am deutschen Rechtssystem: Verkauf und Nutzung sind zwei getrennte Regelungsebenen.
Verkaufsverbote gibt es nicht – Nutzungsverbote schon
Es existiert keine bundeseinheitliche Regelung, die den Verkauf von Streusalz einschränkt. Ob und wo der Einsatz erlaubt ist, entscheiden dagegen die einzelnen Kommunen per Satzung – meist in Form einer Straßenreinigungssatzung, die abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand vorschreibt und Streusalz nur in Ausnahmefällen (Blitzeis, Treppen, extreme Steigungen) zulässt. Wer im Baumarkt Streusalz kauft, verstößt also nicht gegen ein Gesetz – erst der unzulässige Einsatz vor der eigenen Haustür kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die genauen Bußgeld-Größenordnungen zeigt unser Artikel „Ist Streusalz verboten?", die Zeiten und Zuständigkeiten der Räum- und Streupflicht der Artikel „Rechtslage beim Streuen".
Warum sich Formiat als Alternative anbietet
Wer angesichts dieser Unsicherheit von vornherein auf der sicheren Seite sein möchte, kann auf chloridfreie Auftaumittel auf Formiat-Basis ausweichen. Natrium- und Kaliumformiat enthalten kein Chlorid, gelten als nichtkorrosiv und sind biologisch abbaubar – die Eigenschaften, wegen derer viele Kommunen Streusalz überhaupt erst einschränken, treffen auf Formiat nicht zu. Mehr zur Chemie dahinter erklärt unser Artikel „Was ist Formiat?".
In der Praxis kommt dafür VIAFORM Granulat als Streugranulat oder VIAFORM Liquid als flüssige Sole-Alternative infrage – laut Herstellerangabe wirksam bis −50 °C, gegenüber rund −10 °C bei klassischem Streusalz.



