Die Wintermonate können eine magische Zeit sein... Doch diese Jahreszeit kann auch ihre Herausforderungen mit sich bringen, insbesondere für Städte und Bauhöfe, wenn es darum geht, vereiste Straßen und Gehwege zu sichern.
- Der Winterdienst für öffentliche Wege fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Kommunen.
- Streusalz aus Natriumchlorid (NaCl) ist nahezu in allen Städten verboten – besonders für Privathaushalte.
- Der Bauhof ist für die Ausbringung des passenden Streuguts verantwortlich.
- Die Umstellung auf umweltfreundlichere Streumittel wird durch Haushaltssperren oft verzögert.
Das richtige Streumittel für Schnee und Eis
- Werktags: 7–20 Uhr, Wochenenden: ab 8/9 Uhr
- Um 7 Uhr muss der Weg bereits begehbar sein
- Abflüsse, Straßen, öffentliche Verkehrspunkte und Kreuzungsbereiche müssen frei bleiben
- Viaform Streugut taut Eis & Schnee innerhalb weniger Minuten auf
Die Streusalzdebatte – Pro und Kontra
Streusalz verursacht erhebliche Umweltbelastungen und Schäden an Fahrzeugen, Infrastruktur und Natur. Auch scheinbar „harmlose" Alternativen wie Kies, Sand und Splitt sind langfristig schädlich und teuer in der Entsorgung.
Und wenn dann doch einmal etwas schiefgeht?
Bei einem Sturz eines Fußgängers haftet in der Regel derjenige, der für die Räumung verantwortlich ist. Es empfiehlt sich daher, den Winterdienst gewissenhaft und mit geeignetem Streugut durchzuführen.
