Sobald es draußen glatt wird, stellt sich für Städte, Bauhöfe und Grundstückseigentümer dieselbe Frage: Wer muss räumen und streuen – und womit darf das überhaupt geschehen? Ein Überblick über Zuständigkeiten, Pflichten und die Grenzen beim Einsatz von Streusalz.
Wer ist für den Winterdienst zuständig?
Der Winterdienst für öffentliche Straßen und Gehwege fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Kommunen; vielerorts wird die Räum- und Streupflicht für die Gehwege vor Grundstücken per Satzung auf die Anlieger übertragen. Für die öffentlichen Straßen ist in der Regel der örtliche Bauhof verantwortlich – er entscheidet auch, welches Streugut zum Einsatz kommt.
Ist Streusalz überhaupt erlaubt?
Eine bundes- oder länderweit einheitliche Regelung zum Einsatz von Streusalz gibt es laut Umweltbundesamt nicht. Stattdessen regeln die Kommunen den Einsatz vor Ort: In vielen Gemeinden ist der private Einsatz von Streusalz (Natriumchlorid) explizit verboten und mit einem Bußgeld verbunden. Ausnahmen bestehen häufig bei extremer Glätte wie Eisregen oder Blitzeis. Mit welchen Bußgeld-Größenordnungen Sie je nach Schwere des Verstoßes rechnen müssen, zeigt unser Artikel „Ist Streusalz verboten?".
Bis wann muss geräumt sein?
Die gesetzliche Räum- und Streupflicht sieht laut Umweltbundesamt meist eine Räumung bis spätestens 7 Uhr werktags vor; an Wochenenden und Feiertagen beginnt die Pflicht üblicherweise etwas später. Die genauen Uhrzeiten, Zuständigkeiten und Ausnahmen regelt die jeweilige kommunale Satzung – im Zweifel lohnt ein Blick in die Regelungen der eigenen Gemeinde.
Was passiert bei einem Unfall?
Kommt es trotz vermeintlich ordnungsgemäßem Winterdienst zu einem Sturz, haftet in der Regel derjenige, der für die Räumung verantwortlich ist – die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Ein gewissenhaft durchgeführter Winterdienst mit geeignetem Streugut ist daher nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine praktische Absicherung.
Streusalz oder Alternative?
Weil klassisches Streusalz für Privathaushalte vielerorts verboten ist und selbst dort, wo es erlaubt ist, Umweltschäden an Böden, Pflanzen, Gewässern und Bauwerken verursacht, stellen zunehmend auch öffentliche Bauhöfe auf alternative Streumittel um. Auftaumittel auf Formiat-Basis wie VIAFORM Granular und VIAFORM Liquid sind chloridfrei. Beide Produkte tragen das Nordic Swan Ecolabel (Lizenz 5063 0001) und sind auf Korrosionsverhalten und Enteisungsleistung geprüft; die Materialverträglichkeit hat der Hersteller nach SAE AMS 1435B und 1431C getestet. Von den freigegebenen Oberflächen ausgenommen ist verzinkter Stahl – direkten Kontakt vermeiden. Ob ein Streumittel auf einer bestimmten Fläche eingesetzt werden darf, regelt die örtliche Winterdienstsatzung. Wie sich die verschiedenen Streugut-Varianten im Detail unterscheiden, zeigt unser Streugut-Vergleich.
Quellen
- Umweltbundesamt: Streumittel – umweltschonend gegen Glätte ohne Salz



